§1 Die Vereinsjugend des TSV Friedrichsberg-Busdorf e.V. (nachstehend Vereinsjugend genannt)
ist die Gemeinschaft aller eingetragenen Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr.
§2 Die Ziele der Vereinsjugend ergeben sich aus § 1 Abs. 4 der Vereinssatzung des TSV Friedrichsberg-Busdorf e.V.
§3 Wahlberechtigung siehe § 6 Abs. 1 der Satzung.
§4 Die Jugendobleute und die Jugendlichen der Abteilungen bilden die Delegiertenversammlung, die
den Vereinsjugendwart mit einfacher Mehrheit wählt, der stimmberechtigtes Mitglied des
Vereinsvorstandes ist. Der Jugendwart kann nur durch einen konstruktiven Misstrauensantrag abgewählt werden.
Die Wahl des Jugendwartes hat spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins zu erfolgen,
und der Jugendwart wird der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgeschlagen.
§5 Die Jugendobleute der Abteilung bilden den Jugendausschuss unter Leitung des Vereinsjugendwartes.
Er dient der Koordinierung der Jugendarbeit in den Abteilungen.
§6 Diese Jugendordnung ist ein Anhang zur Vereinssatzung. Sie tritt mit der Annahme durch die
Vereinsmitgliederversammlung vom 20.02.1986 in Kraft.
H. Plöhn (1. Vorsitzender)
H.J. Sievers (2. Vorsitzender)